5 Einordnung Bundesratsbericht “Digitales Zentralbankgeld”
Dieses Kapitel analysiert den Bericht “Digitales Zentralbankgeld” des Bundesrats vom Jahr 2019 und wirft die Frage auf, ob es für die Schweiz einen Bedarf gibt für die Einführung von unbarem Zentralbankgeld.
5.1 Einleitung
Um eine Gesamtschau zu erhalten, hat der Bundesrat im Jahr 2019 einen Bericht zum Thema CBDC verfasst. Dieser Bericht bündelt den aktuellen Wissensstand und analysiert die Situation für die Schweiz. In diesem Kapitel wird zuerst eine Zusammenfassung des Bundesratsberichts präsentiert, wobei die Argumente für und gegen ein digitales Zentralbankgeld herausgearbeitet werden. In einem zweiten Teil werden diese Argumente kritisch analysiert. Zudem wird die Diskussion mit weiteren Aspekten erweitert und vertieft. Im abschliessenden Teil wird, basierend auf der Synthese der verschiedenen Aspekte, die Frage beantwortet, ob die Schweiz unbares Zentralbankgeld für alle braucht.
5.2 Zusammenfassung des Bundesratsberichts
Hauptbestandteile des Berichts des Bundesrats sind die Beschreibung des heutigen Geldsystems sowie eine Definition des und die Erwartungen an das CBDC. Des Weiteren fasst der Bericht die Pro- und Kontraargumente zum Thema CBDC zusammen. Abschliessend ziehen die Autoren ein Fazit bezüglich des Bedarfs an digitalem Zentralbankgeld in der Schweiz.
Gemäss dem Bericht ist CBDC digitales Zentralbankgeld für das breite Publikum. Während in der Schweiz Geschäftsbanken und weitere ausgewählte Finanzmarktteilnehmer Zugang zu digitalem Zentralbankgeld haben, kommen Unternehmen und Privatpersonen nur in Form von Bargeld und den damit einhergehenden Kosten und Risiken an Zentralbankgeld. Unter anderem weil die Bargeldverbreitung in der langen Frist am Abnehmen ist, stellt sich deshalb die Frage, ob der Zugang zu gesetzlichen Zahlungsmitteln durch digitales Zentralbankgeld ergänzt und gesichert werden sollte. Im zweiten Teil der Zusammenfassung wird ausführlicher auf diese und weitere Erwartungen an das digitale Zentralbankgeld eingegangen.
Heutzutage sind für das Wirtschaftssystem sowohl Bankenbuchgeld als auch Bargeld von zentraler Bedeutung. Bankenbuchgeld ist eine von Geschäftsbanken geschöpfte, private Geldform. Es stellt kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur einen Anspruch darauf dar. Viele Transaktionen, wie z.B. das Bezahlen von Steuern und Mieten sowie Einkäufe im Onlinehandel werden fast ausschliesslich in Bankenbuchgeld abgewickelt. Aber auch im physischen Einzelhandel und im Dienstleistungsbereich ist der Anteil von Kartenzahlung und damit Transaktionen in Bankenbuchgeld zunehmenden dominant. Dahinter verbirgt sich der zweistufige Zahlungsverkehr. Bezahlt ein Kunde mit seiner Kreditkarte von Bank A Waren im Geschäft, welches ein Konto bei Bank B besitzt, wird dem Verkäufer das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben und das Konto des Käufers belastet. Die beiden Banken verrechnen sich währenddessen periodenweise alle ein- und ausgehenden Beträge, nicht einzelne Überweisungen, und begleichen offene Nettopositionen in Reserven, d.h. in Zentralbankgeld für Banken.
Die Autoren des Berichts stellen fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt die exakte Ausgestaltung des digitalen Zentralbankgeldes offen ist. Zwei unterschiedliche Varianten der Ausgestaltung werden im Einklang mit dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Debatte im Bericht skizziert. Dies sind einerseits das kontenbasierte CBDC und andererseits das tokenbasierte CBDC. Der kontenbasierte Ansatz basiert darauf, dass digitales Zentralbankgeld analog zu einem Bankenbuchgeldkonto gehalten wird. Ob dies direkt bei der SNB oder indirekt bei einer Geschäftsbank geschehen würde, ist offen. Der Unterschied zwischen einem Bankenbuchgeldkonto und einem CBDC-Konto läge darin, dass es bei einem CBDC-Konto kein Schuldnerrisiko gäbe. Der tokenbasierte Ansatz basiert darauf, dass sogenannte Token herausgegeben werden, welche bei elektronischen Peer-to-Peer Bezahlungsvorgängen verwendet werden könnten. Diese Token wären anonym gestaltbar und es wäre kein Kontobesitz notwendig. Die direkte Weitergabe analog zu Bargeld wäre damit ebenfalls möglich.
Weitere offene Ausgestaltungsmerkmale von digitalem Zentralbankgeld sind der Zugang, die Existenz von Obergrenzen sowie die Verzinsung. Der Bericht legt erstens dar, dass der Zugang zu digitalem Zentralbankgeld für alle möglich sein müsste. Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen, wie z.B. Inländer wären demnach schwierig zu kontrollieren und mit Kosten verbunden. Zweitens wäre eine Obergrenze nicht umsetzbar, weil es einerseits kostspielig wäre eine personenbezogene Obergrenze zu kontrollieren. Andererseits könnte eine Gesamtobergrenze die Substituierbarkeit zwischen Zahlungsmittelen reduzieren. Drittens wäre eine Ausgestaltung mit und ohne Verzinsung möglich.
Abschliessend gilt es also festzuhalten, dass es viele unterschiedliche Varianten der Ausgestaltung gibt. Je nach Ausgestaltung wäre das digitale Zentralbankgeld im Vergleich zu Bankenbuchgeld mehr oder weniger attraktiv. Ein kontobasierter Ansatz wäre dem Bankenbuchgeld sehr ähnlich mit dem wesentlichen Unterschied, dass das Schuldnerrisiko entfällt. Ein tokenbasierter Ansatz wäre dem heutigen Bargeld sehr ähnlich falls von Obergrenzen und Verzinsung abgesehen würde und es allgemein zugänglich wäre. Zudem könnten die kontobasierte und die tokenbasierte Ausprägung des digitalen Zentralbankgeldes parallel existieren.
Mit diesen Ausführungen zu den möglichen Varianten eines digitalen Zentralbankgeldes legt der Bericht die Grundlagen um die Erwartungen an ein digitales Zentralbankgeld sowie die Argumente für und gegen die Einführung von digitalem Zentralbankgeld in der Schweiz zu diskutieren. Die sechs im Bericht erwähnten Erwartungen werden im Folgenden erörtert.
1) Erhöhung der finanziellen Inklusion
Die in der Literatur diskutierte Erwartung ist, dass CBDC zu einer Verbesserung der finanziellen Inklusion führt. Das hiesse, dass der Zugang zu Zahlungs- und Finanzdienstleistungen verbessert wird für Personen, die keinen Zugang zu einem Bankkonto haben, da ein kontobasiertes digitales Zentralbankgeld für alle zugänglich gemacht werden könnte. Dies würde insbesondere die Situation bei Transaktionen verbessern welche de facto nur elektronisch getätigt werden können. Zudem würde die Situation der finanziellen Inklusion im Falle einer verminderten Bargeldakzeptanz verbessert. Diesbezüglich stellt der Bericht fest, dass beide möglichen Verbesserungspotentiale für die Schweiz nicht relevant sind, weil die Kontenabdeckung sowie die Bargeldverbreitung hoch sind. Es besteht kein Problem der finanziellen Inklusion in der Schweiz - insbesondere nicht im Vergleich zu anderen Ländern.
2) Bedürfnis nach digitalem Geld ohne Schuldnerrisiko
Die Erwartung an das digitale Zentralbankgeld ist, dass es den Zugang zu Zentralbankgeld verbessert, weil im heutigen System Zentralbankgeld für das breite Publikum nur physisch als Bargeld verfügbar ist. Heutzutage ist es normal, dass Haushalte und Firmen Bankenbuchgeld verwenden. Digitales Zentralbankgeld würde eine schuldnerrisikofreie Alternative zu Bankenbuchgeld bieten. Die Unternehmen und die Bevölkerung kämen in den Genuss der praktischen Vorzüge von unbarem, schuldnerrisikofreiem Zentralbankgeld. Der Bundesratsbericht sieht in der steigenden Bargeldnachfrage sowie in den steigenden Sichtguthaben bei Banken mit Staatsgarantie während der letzten Finanzkrise Indizien dafür, dass dieses Bedürfnis vorhanden ist und anerkennt, dass dies einen legitimen Grund für die Einführung von digitalem Zentralbankgeld darstellt. Gleichzeitig verweist der Bericht darauf, dass die Bargeldverbreitung in der Schweiz immer noch sehr hoch ist, was als Argument gegen die Notwendigkeit von digitalem Zentralbankgeld zum jetzigen Zeitpunkt gewertet wird.
3) Erhöhung der Effizienz des Zahlungsverkehrs
Die Erwartung diesbezüglich ist, dass Kostenersparnisse und Effizienzgewinne durch CBDC möglich sind, sowohl im Vergleich zu Bargeld wie auch im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden. Die Autoren des Berichts relativieren diese Erwartung mit folgenden Beobachtungen: Erstens kann die bestehende Infrastruktur weiterentwickelt werden, um äquivalente Ersparnisse zu erzielen. Zudem ist die Bevölkerung gemäss der Zahlungsmittelumfrage zufrieden mit den bestehenden Zahlungsmöglichkeiten. Das Fazit bezüglich der Effizienzsteigerungen im Zahlungsverkehr ist, dass es dafür keine Einführung von digitalem Zentralbankgeld braucht.
4) Erhöhung der Wirksamkeit der Geldpolitik
Die These gewisser Ökonomen ist, dass das geldpolitische Instrument der Zinssteuerung durch die Einführung von digitalem Zentralbankgeld gestärkt werden könnte. Zudem könnte bei gleichzeitiger Abschaffung von Bargeld der “Zero Lower Bound” beseitigt werden, was zusätzlichen geldpolitischen Spielraum bedeutet. Als unterstützendes Argument für CBDC wird im Bericht ausgeführt, dass im normalen Zinsumfeld eine verbesserte Zinssteuerung unter Umständen möglich ist, weil die SNB via Verzinsung des CBDC eine Untergrenze für die Verzinsung von Kundeneinlagen erreichen könnte. Dieses Argument wird aber dadurch relativiert, dass dies bereits heute kein Problem darstellt, weil es auf anderem Wege erreicht werden kann. Gegen die These der erhöhten Wirksamkeit der Geldpolitik sieht der Bericht negative Wachstumseffekte durch höhere Refinanzierungskosten, welche nicht von der Geldpolitik beabsichtigt sind. Als zweites Gegenargument sieht der Bericht den möglichen Safe Haven-Effekt. Personen aus dem Ausland transferieren ihre Vermögen auf sichere CBDC-Konten in der Schweiz, was einen unerwünschten Einfluss auf den Wechselkurs hat. Dadurch wird die Inflationsentwicklung und Konjunktur beeinflusst, was ein neues Problem für die Mandatserfüllung der SNB darstellen würde. Drittens gäbe es das Problem bei unverzinstem, kontobasierten CDBC, dass in dieser Konstellation der Spielraum für Zinssenkungen im negativen Bereich verringert würde. Die Geldpolitik würde dadurch eingeschränkt. Alles in allem führen diese Gegenargumente dazu, dass das Fazit des Berichts bezüglich der Erhöhung der Wirksamkeit der Geldpolitik in einem System mit digitalem Zentralbankgeld insgesamt negativ ausfällt.
5) Erhöhung der Finanzstabilität
Die Annahme dieser Erwartung ist, dass die Banken mit der Einführung von digitalem Zentralbankgeld umsichtiger wirtschaften, weil sie wissen, dass die Kunden jederzeit ihre Einlagen auf CBDC-Konten verschieben können, da diese Anlageform anders als Bargeld eine valable Alternative auch für grosse Beträge darstellt. In dem Sinne ist digitales Zentralbankgeld eine Konkurrenz zum Bankenbuchgeld, welche den Wettbewerb stärkt und Banken sicherer macht. Dieses Argument der disziplinierenden Wirkung wird im Bundesratsbericht als stichhaltig angesehen. Als Gegenargument sieht der Bericht jedoch eine destabilisierende Wirkung, weil eine Flucht ins digitale Zentralbankgeld einfacher möglich ist als eine Flucht ins Bargeld. Raschere und heftigere Bank Runs wären somit möglich was die Finanzstabilität gefährden würde. Schlussendlich kommt der Bericht auf Grund dieser gegenläufigen Argumentationslinien zu keinem eindeutigen Fazit bezüglich der Auswirkungen auf die Finanzstabilität.
6) Reduktion von Steuerdelikten und Finanzkriminalität
Die Erwartung ist, dass Finanzdelikte reduziert werden könnten. Der Bericht erwähnt als Proargument, dass ein kontobasierter Ansatz verknüpft mit einer Abschaffung des Bargeldes die Nachverfolgbarkeit erhöhen würde. Allgemein wird diese Erwartung jedoch als umstritten angesehen, die zudem wesentlich von der Ausgestaltung des digitalen Zentralbankgeldes abhängt. Das Fazit des Berichts ist, dass es unsicher ist, ob sich kriminelle Transaktionen durch die Einführung von digitalem Zentralbankgeld reduzieren lassen. Zudem führt der Bericht an, dass es bessere Mittel zur Bekämpfung der Geldwäscherei gibt.
Aus der Synthese der zuvor ausgeführten Elemente kommen die Autoren zum Schluss, dass sich zum Entstehungszeitpunkt des Bundesratsberichts kein signifikanter Zusatznutzen durch die Existenz von digitalem Zentralbankgeld in der Schweiz ergibt. Die Autoren stellen jedoch auch fest, dass sich die Situation in Zeiten raschen technologischen Fortschritts sowie Veränderungen im Zahlungsverkehr so ändern könnte, dass eine neue Lagebeurteilung in Zukunft notwendig werden könnte, weshalb der Bundesrat die Entwicklungen in dem Bereich auch in Zukunft beobachten wird.
5.3 Kritische Betrachtung des Berichts
Wie im vorhergehenden Kapitel erläutert, setzt sich der Bundesratsbericht vertieft mit dem digitalen Zentralbankgeld auseinander. In diesem Kapitel werden einerseits Aspekte dieses Berichts aufgegriffen und kritisch beleuchtet und andererseits zusätzliche Aspekte rund um die Thematik des digitalen Zentralbankgeldes eingebracht. Zuallererst gilt es jedoch festzuhalten, dass der Bundesratsbericht umfassend auf die möglichen Risiken eingeht, weshalb die nachfolgend eingebrachten, weiteren Aspekte in der Tendenz auf der Seite der Argumentation für eine Einführung von digitalem Zentralbankgeld anzusiedeln sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte präsentiert.
5.3.1 Historische Einordnung
Unglückerweise übernimmt der Bericht den in der Literatur verbreiteten Begriff des digitalen Zentralbankgeldes (engl. CBDC), welcher vermutlich aus der Diskussion über die Abgrenzung zu Central Bank Crypto Currencies (CBCC) hervorgegangen ist (Bech & Garratt, 2017). Dieser suggeriert, dass die eingesetzte Technologie (elektronisches Geld vs. analoges Geld) den relevanten Unterschied darstellt zwischen dem bestehenden Bargeld und dem diskutierten, im Moment nichtexistierenden, unbaren Zentralbankgeld für das breite Publikum. Zudem suggeriert der Begriff des digitalen Zentralbankgeldes, dass die hier diskutierte Bargeldalternative erst seit dem Aufkommen der Informationstechnologie im Zahlungsverkehr und im Bankwesen möglich ist. Eine bessere Abtrennung von Bargeld ist jedoch mit der Unterscheidung zwischen bar und unbar bzw. Bargeld und Buchgeld möglich. Dazu passt der Begriff der “Reserven für alle” (engl. Reserves for all, RFA) welcher von Niepelt (2018) eingeführt wurde. Diese akkurateren Begrifflichkeiten werden im weiteren Verlauf verwendet.
Mit dem Wegfallen der Suggestion, dass unbares Zentralbankgeld erst seit der Existenz von elektronischem Zahlungsverkehr möglich ist, ergibt sich die Frage nach der historischen Einordnung, welche im Bundesratsbericht fehlt. Bindseil (2019) fand heraus, dass es in der Vergangenheit in vielen Währungsräumen üblich war, dass Zentralbanken Konten auch für das breite Publikum anboten. So zum Beispiel die Deutsche Bundesbank die noch in den 1930er Jahren einen substanziellen Anteil von Nicht-Bankkunden hatte. Erst ab 1960 waren dann Einlagen von Nicht-Banken nur noch ein marginaler Anteil des Zentralbankbuchgeldes. Auch die französische Zentralbank erlaubte den Zugang von Nicht-Banken bis mindestens in die 1930er Jahre, weswegen sie auch ein Filialnetz in Frankreich betrieb. Unklar bleiben die Ursachen, wieso diese Tätigkeiten eingestellt wurden. Besondere Verwerfungen auf Grund dieser Möglichkeit sind jedoch keine bekannt.
Des Weiteren gab es die Forderung nach unbarem Zentralbankgeld für das breite Publikum in der jüngeren Vergangenheit auch schon aus der Forschung. So fordert Tobin Mitte der 1980er Jahre, dass es ein Angebot an schuldnerrisikofreien Konten geben solle, entweder direkt von der Federal Reserve oder indirekt von den Banken. Er begründete dies mit der Sicherheit solcher Konten, unter anderem für Personen die hohe Liquidität für Beträge über der von der Einlageversicherung gedeckten Höhe benötigen (Tobin (1985 & 1987) in Niepelt, 2018).
Historisch gesehen wäre die Einführung von RFA also nicht etwas Neues, sondern eine Rückkehr von einem Angebot, welches bei anderen Zentralbanken in Europa bereits einmal existierte. Zudem ist auch die Forderung nach unbarem Zentralbankgeld für das breite Publikum älter als die jüngste Debatte zum digitalen Zentralbankgeld.
5.3.2 Strategische Gedanken zu systemischen Bank Runs & Erhöhung des Wettbewerbs
Der Bericht führt als Argument gegen die Annahme der erhöhten Finanzstabilität durch unbares Zentralbankgeld an, dass durch dessen Existenz Bank Runs einfacher und schneller vonstattengehen könnten, da Kunden per Mausklick Gelder von Bankenbuchgeldkonten auf Zentralbankgeldkonten verschieben könnten. In der Tat wäre dies eine potenzielle Gefahr. Der Bericht blendet aber jegliche mögliche strategische Interaktion aus, die durch diese neue Konstellation entstehen könnte und die eine positive Auswirkung auf die Finanzstabilität hätte. Denn als rational handelnde Akteure wissen und antizipieren Banken, dass diese neue Gefahr des virtuellen Bank Runs besteht. Oder anders ausgedrückt: Die Verfügbarkeit von RFA-Konten würde von den Banken als veritable Konkurrenz zu den Bankenbuchgeldkonten wahrgenommen. Da sich die Banken dieser neuen Option also bewusst wären, könnten sie mit einer Anpassung des Produktangebots sicherstellen, dass ihre Kundeneinlangen nicht einfach in kürzester Zeit abfliessen können. Mögliche Beispiele für solche Produktanpassungen wären monatliche Bezugslimiten oder aber auch ein verstärktes und attraktiveres Angebot an zeitlich gebundenen Anlageformen wie Terminkonten. Für jede Bank sowie für das Bankensystem als Ganzes liesse sich somit sogar präziser vorhersagen wie viel Geld pro Zeiteinheit überhaupt abfliessen kann, was einer Verbesserung zur jetzigen Situation gleichkäme. Natürlich stellt der Bericht treffend fest, dass dies auch zu höheren Zinskosten auf Bankenbuchgeldkonten führen würde, was die Autoren als weiteres Gegenargument ins Feld führen. Damit blenden sie jedoch aus, dass dies höhere Erträge für die Kontenbesitzer bedeuten würde und somit ein volkswirtschaftliches Nullsummenspiel darstellen würde. So gesehen könnte die Einführung von RFA zu einer Erhöhung des Wettbewerbs um Kundengelder und zu damit einhergehenden Effizienzsteigerungen führen.
Als weiteres Argument für die erhöhte Finanzstabilität durch unbares Zentralbankgeld kann des Weiteren angeführt werden, dass es zudem möglich wäre in einen neuen Zustand zu gelangen, welcher de facto systemische Bank Runs als Problematik eliminiert, falls in der kurzen Frist nur noch ein kleiner Teil der Gelder aus dem Bankensektor abfliessen könnte. Schlussendlich wäre es sogar möglich den obligatorischen Einlegerschutz abzuschaffen, da mit der Existenz von RFA jeder Akteur die freie Wahl hätte, ob er schuldnerrisikobehaftetes Bankenbuchgeld halten will oder nicht. Dies würde Regulierungskosten senken und die freie Marktwirtschaft stärken.
5.3.3 Eine Alternative zum unbaren Zentralbankgeld für alle existiert nicht
Das Bedürfnis nach unbarem Geld ohne Schuldnerrisiko wird von den Autoren des Berichts anerkannt. Die letzte Finanzkrise liefert dafür empirische Evidenz, da Kundengelder vermehrt zu Banken mit Staatsgarantie transferiert wurden. Gleichzeitig wird jedoch die Notwendigkeit von RFA einerseits mit der Existenz dieser Institute und der Einlagesicherung und andererseits durch die Verfügbarkeit von Bargeld relativiert.
Die Autoren übersehen mit dieser Argumentation gleich mehrere Aspekte. Erstens gibt es schon heute weniger Banken mit Staatsgarantie als noch vor ein paar Jahren. Die Postfinance besitzt bereits keine Staatsgarantie mehr, bei weiteren Kantonalbanken steht die Abschaffung der Staatsgarantie zur Diskussion (z.B. bei der Glarner Kantonalbank (Gallarotti, 2020)). Das bedeutet, dass immer weniger Personen einen Zugang zu solchen besonders sicheren Instituten haben, obwohl es ein ausgewiesenes Bedürfnis danach gibt. Zweitens bedeutet das Halten des im Bericht als Alternative angepriesenen Bargeld Kosten, die durch die physische Aufbewahrung (z.B. Schliessfach oder Versicherung) zusätzlich zu den Bankgebühren entstehen, da weiterhin der Besitz eines Bankkontos notwendig ist. Gerade Personen mit kleinen Vermögen müssen de facto einen Negativzins in Kauf nehmen.
Die Einführung von unbarem Zentralbankgeld ist die einzige Lösung, um das Bedürfnis nach einer schuldnerrisikofreien Geldanlage abzudecken, welche günstig, allgemein verfügbar und nicht von äusseren Umständen wie der kantonalen Gesetzgebungen abhängig ist. Dieses Argument für ein Angebot einer sicherst möglichen Anlageform für Unternehmen und Private wird zudem dadurch verstärkt, dass die existierende, vom Bundesratsbericht ebenfalls als Verbesserungsmassnahme des bestehenden Systems seit der letzten Finanzkrise angeführte Einlagensicherung auf total sechs Milliarden Schweizer Franken gedeckelt ist, was unter anderem vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht kritisiert wurde (p. 12, BCBS, 2017).
5.3.4 Erhöhung der Systemresilienz durch weiterführende Forschungs- & Abklärungsarbeit
Abschliessend wird nun noch die Schlussfolgerung des Berichts analysiert. Dessen Fazit ist, dass es in der momentanen Situation gar keine weiteren Schritte hin zu einer Einführung von unbarem Zentralbankgeld braucht und es ausreicht die internationalen Geschehnisse zu beobachten. Gleichzeitig schliesst der Bericht nicht aus, dass eine zukünftige Neubeurteilung der Lage notwendig werden könnte, falls sich diese grundlegend verändert. Als ein Beispiel einer solchen Änderung wird die reduzierte Nutzung von Bargeld angeführt.
Dieser Standpunkt ist kritisch zu beurteilen, weil er die Zeitspanne ausblendet, welche für eine sichere und sorgfältige Einführung von unbarem Zentralbankgeld benötigt würde, falls nicht schon umfassende Vorbereitungen bestünden. Für eine grobe Abschätzung des notwendigen Planungshorizonts bietet es sich an, sich an den Angaben der Schwedischen Zentralbank zu orientieren, welche seit 2017 aktiv Forschung zum Thema RFA betreibt. Gemäss Schwedischer Reichsbank (2018) dauert nur schon die Pilotstudie bis 2021, wobei es danach noch weiterer Schritte bis zur Einführung bedarf. Es ist also davon auszugehen, dass die benötigte Zeitdauer auch in der Schweiz fünf Jahre nicht unterschreiten würde. Stellt man diese Tatsache dem Fazit des Berichts gegenüber, bedeutet dies, dass dieses Fazit impliziert, dass eine Entwicklung, welche unbares Zentralbankgeld notwendig machen würde, vorhersehbar sein wird. Eine solche Entwicklung könnte z.B. die lineare Abnahme der Bargeldnutzung darstellen. Der Bundesrat und die SNB als verantwortliche Institutionen riskieren damit jedoch von unvorhergesehenen Ereignissen überrascht zu werden.
Es gibt verschiedene mögliche Szenarien einer schockartigen Abnahme der Bargeldnutzung: Erstens könnte es sein, dass die Beliebtheit von Bargeld wegen Hygienebedenken im Zusammenhang mit dem Coronavirus stark abnimmt. Definitive Zahlen zum Bargeldgebrauch seit Beginn der Pandemie liegen zwar noch keine vor, es ist aber zumindest im Moment denkbar, dass das Coronavirus zu einer Reduktion der Bargeldverwendung führt. Ein zweites Szenario könnte die Einführung von neuen elektronischen Überweisungsmöglichkeiten sein. Erhebungen aus Schweden zeigen, dass sich das Zahlungsverhalten der Konsumenten innerhalb weniger Jahren stark verändern kann. So gaben in einer Umfrage im Jahr 2018 60 % der befragten Personen an, im letzten Monat Bargeld verwendet zu haben, während es vier Jahre früher noch ca. 90 % der Umfrageteilnehmer waren. Diese Abnahme geht einher mit der Zunahme der Benutzung des Diensts Swish, einer digitalen Zahlungsmöglichkeit, welche im Jahr 2018 von 60 % der Befragten im letzten Monat verwendet wurde, während es im Jahr 2014 erst 10 % waren (p.7, Sveriges Riksbank, 2018). Als drittes Szenario wäre denkbar, dass eine Privatwährung wie Libra das Zahlungsverhalten der Schweizer Bevölkerung innert kurzer Frist stark verändert.
Es ist nicht möglich die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Szenarien abzuschätzen. Die relevante Frage ist deshalb, ob die Schweiz Vorkehrungen in Form von weiterführenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Thema “RFA Einführung in der Schweiz” machen sollte, um bestmöglich vorbereitet zu sein, damit im Falle einer veränderten Lage möglichst zeitnah die Option des unbaren Zentralbankgelds zur Verfügung stünde. Für eine solche weiterführende Erforschung spricht, dass ein potenziell hoher Nutzen realisiert werden kann, da bei Bedarf die Einführung zeitnah und mit aufgebauter Expertise erfolgen könnte. Als Gegenargument können vor allem die dabei entstehenden Kosten angeführt werden. Ein Indiz dafür, dass solche Kosten tragbar sind, ist die Tatsache, dass andere Zentralbanken auch dazu im Stande sind diese Forschungsarbeit zu finanzieren.
Im Grunde genommen ist es eine Frage der Bereitschaft zur erhöhten Systemresilienz welcher Kosten in Form von Forschungsaufwand gegenüberstehen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet gibt es eine parallele zu den früher existierenden Reservenotenserien welche für den raschen Ersatz der sich im Umlauf befindenden Banknoten gedacht waren im Falle von Fälschungen im grossen Umfang und so die Systemresilienz erhöhten, wobei gleichzeitig die Kosten für die Entwicklung und Bereithaltung angefallen sind.
5.4 Einordnende Schlussfolgerung zum Bundesratsbericht
Schlussendlich stellt sich die Frage: Braucht die Schweiz unbares Zentralbankgeld für alle? Die Synthese der Argumente des Bundesratsberichts sowie dieses Essays lässt noch keine abschliessende Antwort zu, weil es noch ungeklärte Fragen gibt, welche auf mögliche Risiken hindeuten.
Das eindeutigste Argument für die Einführung ist die Angebotslücke nach schuldnerrisikofreiem, unbarem Geld. Diese Lücke könnte im heutigen Institutionengefüge der Schweiz nur durch die SNB geschlossen werden; sowie es seit 1907 im Verantwortungsbereich der SNB ist, Banknoten in Umlauf zu bringen und damit Unternehmer und Privatpersonen mit barem Zentralbankgeld zu versorgen. Die momentane Situation der Dominanz von Bankenbuchgeld scheint ein Zufallsprodukt der technologischen Entwicklung zu sein und keineswegs ein aktiver Entscheid, das Feld des Zahlungsverkehrs dem Bankenbuchgeld, anstatt dem Zentralbankgeld zu überlassen. Es ist gerade auch diese Zufälligkeit der heutigen Situation, welche dafürspricht, das Thema RFA aktiv weiter zu erforschen.
Eine eindeutige Antwort zugunsten der Einführung von RFA ist nur deshalb noch nicht möglich, weil es mögliche Gefahren gibt, welche vor einem definitiven Entscheid adressiert werden müssen. Mit der Diskussion rund um einen virtuellen Bank Run wurde in diesem Essay aufgezeigt, dass es dafür mehr Forschungsarbeit bedarf. Keines der angeführten Probleme scheint unlösbar - insbesondere nicht für ein institutionell gut aufgestelltes Land wie die Schweiz - falls genug Zeit investiert wird, um entsprechende Problemlösungen zu erarbeiten.
Die Schlussfolgerung ist deshalb, dass als nächstes mit umfassenden Forschungs- und Abklärungsarbeiten begonnen werden sollte, wie das die Schwedische Reichsbank tut. Dieser Prozess soll ergebnisoffen durchgeführt werden und am Ende könnte dann auf einer breiten Faktenbasis entschieden werden, ob oder unter welchen Bedingungen die Schweiz unbares Zentralbankgeld für alle braucht. Dieses Vorgehen würde die Resilienz des Geldsystems der Schweiz steigern.