3 Ausgestaltungsmerkmale

Der gestalterische Spielraum für RFAs ist gross. Wie und bei welcher Institution das Publikum RFAs halten sollen kann, was für ein Zins darauf gezahlt wird und ob es Mengenlimitation geben soll, steht dem Regulator offen.

Aus ökonomischer Perspektive gibt es a priori keine richtige oder falsche Ausgestaltung. Alles entscheidet sich daran, ob die Geldform RFA in ihrer finalen Ausgestaltung gemeinwohlstiftend ist.

Um diesen Gedanken am analogen Beispiel Bargeld zu verdeutlichen: Auch bei der Ausgestaltung von Bargeld gibt es einen gestalterischen Spielraum. So wird in der Schweiz immer wieder debattiert, ob die 1’000 CHF Banknote abgeschafft werden soll, z.B. zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Steuerhinterziehung, oder nicht. In anderen Geldsystemen wie z.B. dem Euroraum ist die höchste Banknote deutlich weniger wert. Ähnliches gilt für Münzen: braucht es die 5-Rappen Münze oder ist sie zu teuer.

Da noch kein Land RFAs eingeführt hat, fällt die Debatte zur Gestaltung relativ breit aus.

3.1 Ausprägung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie unbares Zentralbankgeld vom Publikum gehalten werden kann. Hier erfolgt eine Einteilung in kontobasierte und tokenbasierte RFA.

3.1.1 Kontobasiert RFA

Kontobasiertes RFA basiert auf der Idee, dass jedes Wirschaftssubjekt die Möglichkeit hat Zentralbankgeld auf einem Konto zu halten.

Aus Perspektive des Nutzenden ist dies relativ ähnlich zu einem heutigen Bankkonto, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Elementen davon.

Mit einem RFA-Konto könnte sicher in unbarer Form aufbewahrt werden und es können wie gewohnt Zahlungen empfangen und getätigt werden. Der Unterschied zu einem Bankkonto ist, dass das sich darauf befindende Vermögen nicht kreditrisikobehaftet ist und nicht Teil der Bankbilanz ist. Die Bank verwaltet ein solches Konto treuhänderisch, ähnlich wie ein Wertschrfitendepot. Daraus resultiert eine reduzierte Abhänigkeit zwischen dem Wirtschaftssubjekt und der Bank, da das RFA Vermögen auch bei einem Bankrott vollständig im Besitz des Kontobesitzer verbleibt.

Im Kontrast dazu ist Bankenbuchgeld Teil der Bankbilanz und es existiert ein Kreditrisiko. Bei einem Bankrott sind zwar 100’000 Franken verischert, aber höhere Beträge müssten zumindest Teilweise abgeschrieben werden.

Ein weiteres Element, dass es zu beleuchten gilt, ist wer Akteur solche Konten anbieten würde. Die Aufgabe könnte der Zentralbank zugteilt werden einerseits oder andererseits könnte es den Geschäftsbanken ermöglicht werden solche Konten dem Publikum anzubieten.

Dass die Zentralbank eine solche Aufgabe übernimmt, mag auf den ersten Blick nicht naheliegend erscheinen. Es gilt jedoch festzuhalten, dass das Publikumsgeschäft Anfangs des 20. Jhd. Teil des Auftrags vieler europäischen Zentralbanken war. Es somit nicht vollkommen abwegig, diese Aufgabe so zu organisieren. Auch heute betreuen gewisse Zentralbanken das Bankgeschäft von Privatkunden. So bietet beispielsweise die SNB Konten für ihre Mitarbeitenden an.

Zweitens könnten Geschäftsbanken diese Dienstleistung anbieten. Aus Kundensicht würde sich so wenig verändern. Zusätzlich zu einem Bankenbuchgeldkonto könnte man einfach auch ein RFA Konto eröffnen und Vermögen sicher, unbar aufbewahren.

In der Schweiz gibt es mit der Postfinance einen weiteren Akteur welcher historisch gewachsen eine starke Stellung im Zahlungsverkehr einnimmt. Heute existieren bei der Postfinance 4.3 Millionen Kundenkonti mit einer Summe von 124 Milliarden Franken (https://de.wikipedia.org/wiki/Postfinance). Die Post, mit ihrem ausgedehnten Fillialnetz und sonstigen etablierten Zahlugnsverkehrsstrukturen wäre somit eine natürliche Partnerin für die Einführung von RFA Konten in der Schweiz. Eine Kooperations mit dem Auftritt von SNB & Post würde auch vertrauensstifende Grundlage sein.

3.1.2 Tokenbasierte RFA

Der tokenbasierte Ansatz basiert darauf, dass sogenannte Token herausgegeben werden, welche bei elektronischen Peer-to-Peer Bezahlungsvorgängen verwendet werden könnten. Diese Token wären anonym gestaltbar und es wäre kein Kontobesitz notwendig. Die direkte Weitergabe analog zu Bargeld wäre damit ebenfalls möglich.

Ein tokenbasierter Ansatz eliminiert somit die Existenz einer Drittpartei bei einer Transaktion. Heute ist eine solche peer-to-peer Transaktion nur unter Einsatz von Bargeld möglich. Kauft beispielsweise eine Person ein Brot beim Bäcker und bezahlt mit einer 5-Franken Münze, ist die Geldschuld final getilgt, ohne dass ein weiterer Akteur in diese Transaktion “Brot <-> Bargeld” invovliert war. Wird jedoch mit Karte bezahlt, sind die Banken des Kunden und des Bäckers involviert.

Bei Onlinekäufen ist es ohne RFA nicht möglich, eine peer-to-peer Transaktion zu tätigen. Bezahlt wird immer mit Kreditkarte, Twint oder Überweisung. Genau diese Lücke füllt die tokenbasierte RFA Variante.

3.1.3 Koexistenz verschiedener RFA Formen

Das Konzept RFA schliesst eine Koexistenz des kontenbasierten Ansatzes und des tokenbasierten Ansatzes natürlich nicht grundsätzlich aus. Welche Ansätze als Erweiterung des bestehnden System zielführend sind, wird durch andere Faktoren entschieden. Es ist zum Beispiel durchaus denkbar, dass zuerst ein kontenbasiertes Modell zur Verfügung gestellt wird und in einem zweiten Schritt tokenbasierte RFA entwickelt werden.

3.2 Zins

Mit RFA als weiterer Geldform, muss auch addressiert werden wie diese Geldform realistischerweise ausgestaltet sein könnte.

Wie also wäre Geld in RFA verzinst? Geld auf einem RFA Konto könnte entweder, wie Bargeld, unverzinst sein. Theoretisch wäre es aber auch möglich, dass auf RFA Konten Zinsen behaftet sind. Zinsen könnten verwendet werden um die relative Attraktivität von RFA zu anderen Geldformen zu steigern oder zu senken.

3.2.1 Szenario 1: Die RFA Geldmenge ist zu hoch

Angenommen es wird festgestellt, dass die Menge an Geld in RFA zu hoch ist,könnte der Zinssatz auf RFA Konten gesenkt werden. Dabei sind auch negative Zinssätze Teil des Möglichkeitenraums. Wird der Zinssatz gesenkt, steigt die relative Attraktivität von anderen Gedlformen wie Bankenbuchgeld oder Bargeld. Die Menge an RFA Geld reduziert sich und die Geldmenge anderer Formen steigt.

3.2.2 Szenario 2: Die RFA Geldmenge ist zu tief

Wird festgestellt, dass die RFA Geldmenge zu niederig ist, kann die Attraktivität gesteigert werden in dem höhere Zinsen darauf gezahlt werden. Beispielsweise könnte bei einer Einführung von RFA die Zinsen so gestaltet ewrden, dass der Umtausch von Bankenbuchgeld zu RFA-Geld üfr das Publikum offensichtlich attraktiv erscheint.

3.2.3 Szenario 3: Die Abflussrate des Bankenbuchgeldes ist zu hoch

In Krisenzeiten könnte der Fall eintreten, dass vermehrt und mit einer zu hohen Abflussrate Bankenbuchgeld richtung RFA-Geld abfliesst. Dies könnte aus einer tehcnischen Perspektive effektiv konterkariert werden mit einem Negativzins auf RFA-Konten. Soll das halten von RFA-Geld gänzlich unterbunden werden wäre ein Negativzins von im Extremfall 100 % der effiziente Hebel.

3.3 Menge

Neben dem Zins ist eine mögliche Mengenbegrenzung ein weiteres Ausgestaltungsmerkmal von unbarem Zentralbankgeld.

Eine mögliche Mengenbegrenzung wird in der Literatur immer wieder diskutiert. Gerade in einem kontenbasierten Szenario wäre dies auch umsetzbar. Mit einer Mengenbegrenzung hätte der Regulator eine Stellschraube um den Abfluss von Bankenbuchgeld zu limitieren.

Gerade in einer Einführungsphase könnte dies ein Hebel sein um schockartige Bewegungen im Geldsystem zu verhindern und den Geschäftsbanken Zeit zu geben sich den neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

In der langen Frist wäre es jedoch eigenartig, wenn gerade die sicherste und liquideste Geldform nur limitiert zugänglich wäre.