2 Was sind RFA?

In diesem Kapitel wird die Frage beantwortet was die Geldform Reserven Für Alle ist. Zunächst erfolgt eine systematische Einordnung, gefolgt von inhaltlichen Abgrenzung zu anderen Geldformen. Auch sprachlich wird der Begriff abgrenzt von anderen, existierenden Begriffen.

2.1 In aller Kürze

RFA ist unbares Zentralbankgeld, welches für Firmen und Private zugänglich ist.

2.2 Geldklassifikation

Drei Attribute sind notwendig um RFAs abzugrenzen von anderen Geldformen.

  1. bar / unbar
  2. Zentralbankgeld ja / nein
  3. Universelle Verfügbarkeit / eingeschränkte Verfügbarkeit

2.2.1 Attribut 1: Bar / Unbar

RFA sind unbares Zentralbankgeld, also nicht physisches Geld, wohingegen Münzen und Banknoten das bare Zentralbankgeld konstituieren.

Unbar als Terminus zeigt auf, dass es um Geld geht, das nicht phyisch existiert sondern lediglich in Form eines Bilanzeintrages wie z.B. auch Bankguthaben auf einem Bankkonto. Diese Geldform existierte schon vor dem Zeitalter der Digitalisierung (siehe z.B. Bindseil (2019)). Begriffe wie “elektronisches Geld” oder Central Bank Digital Currency werden zwar im heutigen Diskurs oft verwendet, sind aber ungenau.

2.2.2 Attribut 2: Zentralbankgeld ja / nein

Zentralbankgeld ist Geld, welches eine Verbindlichkeit der Zentralbank darstellt. Die Unterscheidung zwischen Zentralbankgeld und anderen Geldformen ist notwendig, da es einen entscheidenen Unterschied gibt: Zentralbankgeld ist kreditrisikofrei. Im heutigen Geldsystem hat die Allgemeinheit Zugriff auf Zentralbankgeld nur in Form von Bargeld. Darüber hinaus haben die Geschäftsbanken die Möglichkeit unbares Zentralbankgeld in Form von Reserven zu halten.

2.2.3 Attribut 3: Universelle Verfügbarkeit / eingeschränkte Verfügbarkeit

Die universelle Verfügbarkeit ist nicht für jede Geldform gegeben. So können Unternehmen und Privatpersonen im heutigen System keine Reserven halten. Ausschliesslich Banken ist dies im heutigen Geldsystem möglich. Universelle Verfügbarkeit ist gegeben für Bankenbuchgeld und Bargeld.

Die drei essentiellen Attribute im Zusammenhang mit RFA.

Figure 2.1: Die drei essentiellen Attribute im Zusammenhang mit RFA.

2.2.4 Synthese: Reserven Für Alle

Diese drei Attribute sind notwendig und hinreichend um die möglichen Geldformen in einer monetären Volkswirtschaft zu beschreiben. Reserven Für Alle ist somit universell verfügbares, unbares Zentralbankgeld. In einem Geldsystem mit RFA ist der Zugang zu unbarem Zentralbankgeld für alle Firmen und Privatpersonen gewährleistet, was heute nicht der Fall ist.

Es wird anhand dieser drei Attribute ersichtlich, dass es eine Angebotslücke im heutigen Geldsystem gibt, da momentan der Zugriff auf unbares Zentralbankgeld auf wenige Akteure beschränkt ist. Die Existenz von RFA würde diese Angebotslücke schliessen und somit das heutige Geldsystem komplettieren.

Es ist bemerkenswert, dass das Attribut “digital / analog” nicht Teil der Defintion ist, obwohl die verwendten Begriffe in der öffentlichen Debatte wie Central Bank Digital Currency oder e-Franken genau dieses Element betonen. Es mag wie eine Nuance erscheinen, ist es jedoch nicht. Z.B. lässt sich mit der oben ausgeführten Defintion verstehen, dass es keinen Konnex gibt zum Aufkommen einer digitalen Infrastkrutur in den letzten Jahrzehnten. In der Tat: Anfangs 20 Jhd. war es gang und gäbe, dass Zentralbanken Konten für Private im Angebot hatten und somit die Geldform Reserven Für Alle existierte. Die Kreation von unbarem Zentralbankgeld für alle wäre somit keine neuartige Erscheinung, sondern würde lediglich eine Wiedereinführung darstellen.

2.3 Begrifflichkeiten und Synonyme

Dieser Text verwendet grundsätzlich und basierend auf Niepelt die Bezeichnung “Reserven Für Alle” (RFA). CBDC wird als Synonym verwendet. Der Begriff CBDC leidet an der leichten Unschärfe, da er suggeriert dass es um eine Erweiterung im digitalen Zeitalter geht. Richtig ist jedoch, dass es lediglich um die unterscheidung zwischen Buchgeld und Bargeld geht. Buchgeld, i.e. skripturales Geld hat schon vor dem Beginn des digitalen Zeitalers existiert. Ein weiteres Synonym ist “Deposited Currency”, welches von James Tobin eingeführt wurde.

2.4 RFA vs. Geld auf meinem Bankkonto

Oder in anderen Worten: Zentralbankfranken versus Bankenfranken.

Für Geld auf einem Bankkonto ist der technische Begriff Bankenbuchgeld (siehe auch 1.1). Dies ist kein Zentralbankgeld, kein gesetzliches Zahlungsmittel und ist kreditrisikobehaftet. Schliesst die Bank ihres Vertrauens die Tore haben Sie unter umständen das Vermögen auf Ihrem Konto verloren. Ausser Sie besitzen weniger als 100’000 CHF, welches durch den Einlegerschutz (zumindest teilweise) versichert ist. Dabei gilt: Der Einlegerschutz ist limitiert, es kann also selbst in diesem Falls sein, dass Sie nicht ihr gesamtes Vermögen wieder erhalten.

Im Unterschied dazu sind RFA Zentralbankgeld, kreditrisikolos und gesetzliches Zahlungsmittel. Böte Ihre Bank die Möglichkeit eines RFA Kontos (siehe dazu Kapitel 3.1.1), wäre in einem Fall von einem Bankrott ihr RFA Vermögen nicht betroffen. Wie der Inhalt eines Wertschriftendepots oder Bankschliessfachs, wäre das in RFA gehaltene Vermögen nicht Teil der Konkursmasse; die Bank verwaltet RFAs sozusagen treuhänderisch.

2.5 RFA vs. Kryptocoins

Um es in den Worten der Bank of England zu sagen:

A CBDC would be fundamentally different to cryptocurrencies or cryptoassets. (Bank of England 2021)

Kurz: RFA haben ersteinmal nichts mit den Kryptocoins wie Bitcoin oder Stablecoins wie Diem gemein. Diese Coins stellen kein Geld dar und gehören in die Kategorie mit anderen x-belieibgen Assets (Kupfer, Silber oder Tulpenzwiebelen). Manchmal wird die Bezeichnung “Kryptowährungen” in einem Atemzug mit Bitcoin oder anderen Kryptocoins verwendet. Dieser Begriff ist jedoch ein Fehlbenennung, da die Eigenschaften einer Währung nicht erfüllt sind.

References

Bank of England. 2021. “Central Bank Digital Currencies.”
Bindseil, Ulrich. 2019. “Central Bank Digital Currency: Financial System Implications and Control.” International Journal of Political Economy 48 (4): 303–35. https://doi.org/10.1080/08911916.2019.1693160.